Die unternehmensweite Risikoanalyse nach § 5 GwG ist für regulierte Unternehmen Pflicht – und zugleich das Kernstück eines funktionierenden AML-Compliance-Systems. Mit der europäischen AML-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1624), die ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar anwendbar ist, sowie den künftigen Vorgaben der EU-Aufsichtsbehörde AMLA steigen die inhaltlichen und methodischen Anforderungen an die Risikobewertung erheblich. Wir helfen Ihnen, diese Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern Ihre Risikoanalyse zu einem belastbaren strategischen Steuerungsinstrument zu entwickeln.
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Eine aufsichtskonforme Risikoanalyse erfordert mehr als die Anwendung eines standardisierten Templates. Sie setzt voraus, dass das Unternehmen seine eigene Risikoexposition präzise versteht, methodisch sauber bewertet und die Ergebnisse in konkrete Maßnahmen überführt. In der Praxis fehlt es dafür häufig an zwei Dingen: spezialisierten Ressourcen und dem Blick von außen.
Als externer Partner bringen wir beides mit. Wir kennen die typischen Beanstandungsmuster aus der aufsichtlichen Praxis und wissen, an welchen Stellen Risikoanalysen regelmäßig hinter den Erwartungen zurückbleiben. Gleichzeitig verfolgen wir die regulatorische Entwicklung auf europäischer Ebene kontinuierlich – einschließlich der AMLR und der AMLA-Vorgaben, die ab 2027 schrittweise zur Anwendung kommen und die methodischen Anforderungen an die Risikobewertung weiter konkretisieren werden.
Unsere Leistungen umfassen:
Methodische Konzeption und Weiterentwicklung von Risikoanalysen – Entwicklung oder Überarbeitung risikobasierter Bewertungsmodelle unter Berücksichtigung der aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen und bewährter Marktstandards
Unabhängige Überprüfung bestehender Risikoanalysen – Kritische Validierung der Methodik, Datenbasis, Risikoeinstufungen und Dokumentation einschließlich Identifikation von Optimierungspotenzialen
Risikobewertung entlang aller relevanten Risikodimensionen – Analyse von Kundenstrukturen, Produkten und Dienstleistungen, Transaktionsmustern, Vertriebskanälen sowie geografischen Risikofaktoren
Bewertung der Wirksamkeit bestehender Sicherungsmaßnahmen – Analyse der Angemessenheit und Effektivität bestehender Kontrollen sowie Ableitung konkreter und priorisierter Handlungsempfehlungen
Prüfungs- und aufsichtskonforme Dokumentation – Erstellung einer nachvollziehbaren und belastbaren Dokumentation, die den Anforderungen von Aufsicht, Abschlussprüfern und interner Revision gerecht wird
Laufende Aktualisierung und Fortschreibung – Unterstützung bei regulatorischen Änderungen, wesentlichen Anpassungen des Geschäftsmodells oder der regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung der Risikoanalyse
Auf Wunsch begleiten wir die Umsetzung der identifizierten Maßnahmen, unterstützen bei der Abstimmung mit Aufsichtsbehörden und Prüfern oder übernehmen die regelmäßige Fortschreibung der Risikoanalyse als wiederkehrende Unterstützungsleistung.
