Das Auslagerungsmanagement zählt zu den anspruchsvollsten Querschnittsthemen der aufsichtsrechtlichen Compliance. Mit den verschärften Anforderungen aus AT 9 MaRisk, § 25b KWG, den EBA-Leitlinien zu Auslagerungen sowie insbesondere der DORA-Verordnung mit ihren weitreichenden Vorgaben zum IKT-Drittparteienrisikomanagement ist der Aufwand für Aufbau, Pflege und Steuerung eines aufsichtskonformen Auslagerungsmanagements deutlich gestiegen. WCTS unterstützt Sie dabei, die Auslagerungsfunktion strukturell aufzustellen, dauerhaft zu betreiben oder bei Engpässen zuverlässig zu vertreten.
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Ein wirksames Auslagerungsmanagement verbindet juristische, regulatorische und operative Expertise – von der initialen Risikoanalyse einzelner Auslagerungen über das Vertragsmanagement und die laufende Überwachung bis hin zur aufsichtlichen Anzeige und zur Pflege des Auslagerungsregisters. Hinzu kommen die spezifischen DORA-Anforderungen an IKT-Dienstleister: detaillierte Vertragsinhalte nach Art. 30 DORA, Identifikation kritischer und wichtiger Funktionen, Konzentrationsrisikoanalysen, Exit-Strategien sowie das verpflichtende Informationsregister. Wir bieten unsere Leistungen flexibel in drei Modellen an:
Vollständige Auslagerung der Funktion – Wir übernehmen das Auslagerungsmanagement dauerhaft als externe Funktion: Risikobewertung neuer Auslagerungen, Steuerung des Vertragsprozesses einschließlich Klauselprüfung nach MaRisk, EBA-Leitlinien und DORA, Pflege des zentralen Auslagerungsregisters sowie des DORA-Informationsregisters, laufende Überwachung der Dienstleister, Anzeigen nach § 24 KWG, Berichterstattung an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan sowie Eskalation bei Leistungsstörungen oder Konzentrationsrisiken.
Unterstützung Ihrer internen Funktion – Sie behalten die Funktion intern, wir entlasten punktuell oder dauerhaft: bei der Erstkonzeption eines aufsichtskonformen Auslagerungsmanagements, bei der Überarbeitung von Richtlinien und Prozessen, bei der DORA-Readiness und der Anpassung bestehender Verträge an Art. 30 DORA, bei der Durchführung von Risikobewertungen einzelner Auslagerungen, bei der Erstellung von Konzentrationsrisikoanalysen und Exit-Strategien oder bei der Aufbereitung des Auslagerungs- und Informationsregisters.
Vorübergehende Wahrnehmung der Funktion – Bei Vakanzen, Vertretungsbedarf oder in Phasen erhöhten Arbeitsaufkommens – etwa während der DORA-Implementierung, im Rahmen von M\&A-bedingten Vertragsmigrationen oder bei umfangreichen Vertragsneuverhandlungen – übernehmen wir die Funktion zeitlich befristet und stellen die kontinuierliche, aufsichtsrechtskonforme Wahrnehmung der Aufgaben sicher.
Wir richten Umfang und Intensität unserer Tätigkeit am Geschäftsmodell, der Auslagerungslandschaft und dem Risikoprofil Ihres Instituts aus – und stellen sicher, dass die Anforderungen aus MaRisk, KWG, EBA-Leitlinien und DORA konsistent erfüllt werden.
