Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) bzw. künftig der EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) müssen eine wirksame Geldwäscheprävention sicherstellen und – soweit erforderlich – einen Geldwäschebeauftragten sowie einen stellvertretenden Geldwäschebeauftragten bestellen. Die Wahrnehmung dieser Funktion erfordert umfassende regulatorische Expertise, laufende Überwachung regulatorischer Entwicklungen sowie eine enge Zusammenarbeit mit Geschäftsleitung, Fachbereichen und Aufsichtsbehörden.
About
WCTS übernimmt die Funktion des Geldwäschebeauftragten und/oder des stellvertretenden Geldwäschebeauftragten als externer Dienstleister – dauerhaft, unterstützend oder vorübergehend. Wir stellen sicher, dass die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen jederzeit erfüllt werden und entlasten gleichzeitig Ihre Organisation von einem ressourcenintensiven und haftungssensiblen Aufgabenbereich.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
Wahrnehmung der Funktion des Geldwäschebeauftragten und/oder des stellvertretenden Geldwäschebeauftragten einschließlich aller damit verbundenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
Erstellung und Weiterentwicklung des AML/CFT-Rahmens, insbesondere der internen Grundsätze, Verfahren, Richtlinien und Arbeitsanweisungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Durchführung und laufende Aktualisierung der Risikoanalyse bzw. unternehmensweiten Risikobewertung unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells, der Kundenstruktur, der Produkte und der geografischen Risikofaktoren.
Entwicklung, Implementierung und Überwachung interner Sicherungsmaßnahmen zur Identifikation, Steuerung und Minderung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken.
Durchführung risikoorientierter Kontrollen und Überwachungshandlungen zur Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit bestehender Sicherungsmaßnahmen sowie zur Identifikation von Optimierungsbedarf.
Beratung von Geschäftsleitung und Fachbereichen in allen geldwäscherechtlichen Fragestellungen sowie Unterstützung bei der Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen.
Regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsleitung über Risikolage, wesentliche Feststellungen, Kontrollhandlungen und erforderliche Maßnahmen.
Zentraler Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden, Financial Intelligence Unit (FIU), interne Revision sowie externe Prüfer in allen AML/CFT-relevanten Angelegenheiten.
Begleitung von Prüfungen und Sonderuntersuchungen sowie Unterstützung bei der Bearbeitung aufsichtlicher Anfragen und Feststellungen.
Umfang und Intensität unserer Tätigkeit richten wir an Ihrem Geschäftsmodell, Ihrem Risikoprofil und den konkreten regulatorischen Anforderungen Ihres Unternehmens aus. So stellen wir eine wirksame, praxisorientierte und aufsichtskonforme Wahrnehmung der Geldwäschefunktion sicher.
